Zum Hauptinhalt springen
🇯🇵

Japan

Dokument-Apostille

Handelsregisterauszug Apostille — Japan

Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Japan sind erforderlich für die Gründung einer japanischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die Eröffnung japanischer Bankkonten und den Abschluss von Handelsverträgen in Japan.

So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Japan

  1. 1법인등기부등본 anfordern
  2. 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
  3. 3Beglaubigte japanische Übersetzung
  4. 4Einreichung beim japanischen Legal Affairs Bureau (法務局), bei der Bank oder beim Geschäftspartner

Anforderungen für Japan

  • 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
  • OKA-Apostille
  • Beglaubigte japanische Übersetzung
  • Das japanische 法務局 kann für die Eintragung einer Zweigniederlassung weitere Unternehmensdokumente verlangen

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit Unterlagen für die Eintragung von Zweigniederlassungen koreanischer Unternehmen beim japanischen 法務局
Beglaubigte Übersetzung koreanischer Unternehmensdokumente ins Japanische

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich apostillierte koreanische Unternehmensdokumente für die Gründung einer Zweigniederlassung in Japan?

Ja. Das japanische 法務局 verlangt für die Eintragung einer Zweigniederlassung offizielle Unterlagen des ausländischen Unternehmens. Ein apostillierter 법인등기부등본 mit beglaubigter japanischer Übersetzung ist erforderlich. Unsere Experten beraten Sie zum vollständigen Dokumentenpaket für das 法務局.

Verwandte Legalisierungsdienstleistungen für Japan

Weitere Dokumente für Japan

Empfohlene Partner

Anzeige

Bereit, Ihr handelsregisterauszug apostillieren zu lassen?

Buchen Sie eine Beratung bei einem verifizierten Dokumentenlegalisierungs-Spezialisten — korrekte und fristgerechte Bearbeitung.

Spezialisten finden