Italien
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Italien
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Italien werden für die Gründung einer italienischen Zweigniederlassung, die Eröffnung italienischer Firmenkonten und den Abschluss notariell beurkundeter Verträge benötigt. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer italienischen Übersetzung asseverata eingereicht werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Italien
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA
- 3Italienische Übersetzung asseverata
- 4Einreichung bei der italienischen Camera di Commercio, dem Registro delle Imprese, einem notaio oder einer Bank
Anforderungen für Italien
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Italienische Übersetzung asseverata
- Für die Eintragung einer Zweigniederlassung bei der Camera di Commercio können weitere Unterlagen erforderlich sein
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich koreanische Unternehmensdokumente mit Apostille, um eine Zweigniederlassung in Italien einzutragen?
Ja. Das italienische Registro delle Imprese und die Camera di Commercio verlangen für die Eintragung einer Zweigniederlassung koreanische Handelsregisterunterlagen mit Apostille und italienischen Übersetzungen asseverata.
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