Portugal
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Portugal
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Portugal werden für die Eintragung einer portugiesischen Zweigniederlassung bei der Conservatória do Registo Comercial, die Eröffnung portugiesischer Firmenkonten und den Abschluss notariell beurkundeter Handelsverträge benötigt. Portugal ist seit 1968 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Portugiesische sein.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Portugal
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische
- 4Einreichung bei der Conservatória do Registo Comercial, einem notário oder einer Bank
Anforderungen für Portugal
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen koreanischen Handelsregisterauszug mit Apostille für eine portugiesische Zweigniederlassung?
Ja. Die portugiesische Conservatória do Registo Comercial und die notários verlangen koreanische Handelsregisterunterlagen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Portugiesische.
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