Österreich
Zielland-Leitfaden
Koreanische Dokumente für Österreich
Österreich ist seit 1968 Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt daher eine Apostille, und eine Legalisation bei der österreichischen Botschaft in Seoul ist nicht nötig. Dokumente von Regierungs- und Kommunalbehörden erhalten die Apostille von der Overseas Koreans Agency (OKA), notariell beglaubigte Privaturkunden vom Justizministerium. Für die Rot-Weiß-Rot-Karte und die Blaue Karte EU benötigen Dokumente auf Deutsch oder Englisch keine Übersetzung; Dokumente in anderen Sprachen müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Die Anforderungen an die Apostille sind je nach Behörde unterschiedlich (Niederösterreich verlangt zum Beispiel eine Apostille und eine deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde und des Führungszeugnisses); prüfen Sie sie daher vor der Einreichung. Unsere Spezialisten helfen Ihnen, wenn eine Apostille und eine Übersetzung benötigt werden.
Anforderungen & wichtige Fakten
Apostille-Leitfäden nach Dokumententyp
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jedes koreanische Dokument, das für Österreich apostilliert werden muss.
Verfügbare Dienstleistungen für Österreich
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert Österreich die Apostille der OKA? Ist eine Legalisation durch die österreichische Botschaft nötig?
Ja. Österreich ist seit 1968 Mitglied des Haager Übereinkommens, und Korea ist ebenfalls Mitglied; muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt daher eine Apostille. Eine Legalisation bei der österreichischen Botschaft in Seoul ist nicht nötig. Welche Dokumente eine Apostille benötigen, entscheidet die zuständige Behörde; prüfen Sie dies daher vorab.
Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte und welche koreanischen Dokumente sind dafür nötig?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist Österreichs Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Sie beantragen sie bei der österreichischen Botschaft oder bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich (Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auch bei der Aufenthaltsbehörde stellen), und das AMS prüft die Kriterien. Nach der bundesweiten Checkliste werden Dokumente im Original und in Kopie vorgelegt, Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden, und die Behörde kann beglaubigte Dokumente verlangen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland: Niederösterreich verlangt eine Apostille und eine deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde und des Führungszeugnisses.
Was ist die Nostrifizierung und welche Dokumente brauche ich dafür?
Die Nostrifizierung ist das Verfahren, mit dem ein ausländischer Abschluss als gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss anerkannt wird. Ob Sie sie benötigen und welche Dokumente (einschließlich Beglaubigung und Übersetzung) Sie einreichen müssen, entscheidet die zuständige österreichische Universität oder Behörde; prüfen Sie dies daher vor der Antragstellung.
Welche koreanischen Dokumente brauche ich für eine Eheschließung beim österreichischen Standesamt?
Die Anforderungen hängen von der Staatsangehörigkeit und vom Bezirk ab; klären Sie dies daher zuerst mit Ihrem Standesamt. Wenn eine Apostille oder eine deutsche Übersetzung koreanischer Dokumente verlangt wird, helfen Ihnen unsere Spezialisten.
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