Dokumentenlegalisierung
Legalisierung koreanischer Dokumente nach Land
Länderspezifische Anforderungen für Apostille, beglaubigte Übersetzung und konsularische Legalisierung. Wählen Sie Ihr Zielland, um zu sehen, was für Ihre koreanischen Dokumente erforderlich ist.
USA
Haager MitgliedUSA: USCIS und die Botschaft in Seoul wollen beglaubigte englische Übersetzungen.
Ratgeber ansehenDeutschland
Haager MitgliedDeutschland: Für Abschlüsse zur Blauen Karte keine Apostille, für Standesamt-Ehe und Familienvisa schon.
Ratgeber ansehenFrankreich
Haager MitgliedFrankreich: Mairies und Préfectures verlangen koreanische Urkunden mit Apostille und vereidigter Übersetzung; Campus France nimmt englische Scans.
Ratgeber ansehenVereinigtes Königreich
Haager MitgliedVereinigtes Königreich: UKVI und UK ENIC verlangen beglaubigte englische Übersetzungen.
Ratgeber ansehenKanada
Haager MitgliedKanada: IRCC will Scans und beglaubigte Übersetzungen, keine Apostille; WES will Notenübersichten direkt von der Hochschule.
Ratgeber ansehenAustralien
Haager MitgliedAustralien: Home Affairs verlangt englische Übersetzungen koreanischer Dokumente, keine Apostille.
Ratgeber ansehenJapan
Haager MitgliedJapan: Einwanderungsbehörde und Rathäuser verlangen eine japanische Übersetzung, keine Apostille.
Ratgeber ansehenSpanien
Haager MitgliedSpanien: OKA-Apostille plus traducción jurada für Arraigo-Aufenthaltstitel, die Anerkennung von Abschlüssen (homologación) und das Registro Civil.
Ratgeber ansehenNiederlande
Haager MitgliedNiederlande: Apostille für Geburts- und Heiratsurkunden (IND, gemeente); Übersetzung ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche.
Ratgeber ansehenItalien
Haager MitgliedItalien: Apostille und eine von der italienischen Botschaft in Seoul beglaubigte oder in Italien beeidigte Übersetzung (Staatsbürgerschaft, Personenstand).
Ratgeber ansehenIndien
Haager MitgliedIndien (Haager Vertragsstaat, in Kraft seit 2005): Apostille der OKA oder des Justizministeriums für OCI- und Firmendokumente, dazu eine Übersetzung.
Ratgeber ansehenSingapur
Haager MitgliedSingapur: MOM und ICA verlangen Übersetzungen und Qualifikationsprüfungen, keine Apostille.
Ratgeber ansehenVietnam
Haager MitgliedVietnam: Apostille der OKA oder des Justizministeriums seit dem 11.
Ratgeber ansehenThailand
Thailand: Bis das Apostille-Übereinkommen am 28.
Ratgeber ansehenBelgien
Haager MitgliedBelgien: Apostille der OKA oder des Justizministeriums, keine konsularische Legalisation.
Ratgeber ansehenÖsterreich
Haager MitgliedÖsterreich: Apostille statt Legalisation.
Ratgeber ansehenSchweiz
Haager MitgliedSchweiz: Apostille statt konsularischer Legalisation.
Ratgeber ansehenPortugal
Haager MitgliedPortugal: Apostille, keine konsularische Legalisation; AIMA akzeptiert Englisch ohne Übersetzung.
Ratgeber ansehenPolen
Haager MitgliedPolen: Apostille statt konsularischer Legalisation, vereidigte polnische Übersetzung für das Standesamt (USC) und Hilfe bei Genehmigungsunterlagen.
Ratgeber ansehenUngarn
Haager MitgliedUngarn: Apostille statt konsularischer Legalisation, ungarische Übersetzung für die Einwanderung und der Aufenthaltstitel zur Beschäftigung.
Ratgeber ansehenTschechien
Haager MitgliedTschechien: Das Innenministerium verlangt eine Apostille, dann eine beglaubigte tschechische Übersetzung.
Ratgeber ansehenRumänien
Haager MitgliedRumänien: Apostille in Kraft seit dem 16.
Ratgeber ansehenPhilippinen
Haager MitgliedPhilippinen: Seit dem 14.
Ratgeber ansehenVereinigte Arabische Emirate
VAE: kein Haager Vertragsstaat, daher OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die VAE-Botschaft statt Apostille.
Ratgeber ansehenChina
Haager MitgliedFestlandchina: Die Apostille (seit 7.
Ratgeber ansehenNeuseeland
Haager MitgliedNeuseeland: INZ legt Übersetzungsregeln fest und erwähnt keine Apostille.
Ratgeber ansehenHongkong
Haager MitgliedHongkong, nicht Festlandchina: ImmD und das Companies Registry akzeptieren chinesische oder englische Übersetzungen und erwähnen keine Apostille.
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