Spanien
Zielland-Leitfaden
Koreanische Dokumente für Spanien
Spanien ist ein beliebtes Ziel für koreanische Staatsangehörige, die dort wohnen, arbeiten oder studieren möchten. Koreanische öffentliche Urkunden, die bei spanischen Behörden wie der Oficina de Extranjería, dem Registro Civil und der Stelle für die Anerkennung von Abschlüssen eingereicht werden, müssen apostilliert und mit einer traducción jurada (vereidigte Übersetzung) eines vom spanischen Ministerio de Asuntos Exteriores zertifizierten Übersetzers versehen sein. Die Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert öffentliche Urkunden, das Justizministerium notariell beglaubigte Privaturkunden. Unsere Spezialisten betreuen die gesamte Kette für den Aufenthalt per arraigo, die Anerkennung von Abschlüssen (homologación) und die Eintragung ins Personenstandsregister.
Anforderungen & wichtige Fakten
Apostille-Leitfäden nach Dokumententyp
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jedes koreanische Dokument, das für Spanien apostilliert werden muss.
Verfügbare Dienstleistungen für Spanien
Häufig gestellte Fragen
Welche Art von spanischer Übersetzung ist für koreanische Dokumente erforderlich?
Spanische Behörden verlangen eine traducción jurada — eine vereidigte Übersetzung durch einen vom spanischen Ministerio de Asuntos Exteriores offiziell zertifizierten Übersetzer. Sie unterscheidet sich von einer gewöhnlichen beglaubigten Übersetzung. Die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers gilt in Spanien für sich allein, ohne weitere Legalisation.
Brauche ich eine Apostille für koreanische Dokumente, die in Spanien verwendet werden?
Ja. Spanien ist Mitglied des Haager Übereinkommens, daher ist die Apostille die richtige Beglaubigung für koreanische öffentliche Urkunden. Die OKA stellt sie für öffentliche Urkunden aus, das Justizministerium für notariell beglaubigte Privaturkunden. Eine konsularische Legalisation ist nicht erforderlich.
Welche koreanischen Dokumente brauche ich für eine spanische Aufenthaltserlaubnis per arraigo?
Anträge auf arraigo erfordern ein Führungszeugnis aus den Ländern, in denen Sie in den fünf Jahren vor der Einreise nach Spanien gelebt haben; ein koreanisches benötigt eine Apostille und eine traducción jurada. Weitere Dokumente hängen von der Art des arraigo ab (social, sociolaboral, socioformativo, familiar, segunda oportunidad); prüfen Sie daher vor der Antragstellung die Hinweise der Oficina de Extranjería.
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