Schweiz
Zielland-Leitfaden
Koreanische Dokumente für Schweiz
Die Schweiz ist seit 1973 Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt daher eine Apostille, und eine Legalisation bei der Schweizer Botschaft in Seoul ist nicht nötig. Dokumente von Regierungs- und Kommunalbehörden erhalten die Apostille von der Overseas Koreans Agency (OKA), notariell beglaubigte Privaturkunden vom Justizministerium. Für eine Eheschließung in der Schweiz, die von Korea aus vorbereitet wird, benötigen die detaillierten Grund-, Familienbeziehungs- und Ehebeziehungsbescheinigungen (기본·가족관계·혼인관계증명서, jeweils 상세) und der Melderegisterauszug (주민등록등본) eine Apostille, und die Schweizer Botschaft in Seoul übersetzt die koreanischen Dokumente. Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren englische Dokumente ohne Übersetzung. Für Arbeitsbewilligungen, Einbürgerung und andere Verfahren klären Sie die Anforderungen mit der zuständigen kantonalen Behörde. Unsere Spezialisten helfen Ihnen, wenn eine Apostille benötigt wird.
Anforderungen & wichtige Fakten
Apostille-Leitfäden nach Dokumententyp
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jedes koreanische Dokument, das für Schweiz apostilliert werden muss.
Verfügbare Dienstleistungen für Schweiz
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert die Schweiz die Apostille der OKA? Ist eine Legalisation durch die Schweizer Botschaft nötig?
Ja. Die Schweiz ist seit 1973 Mitglied des Haager Übereinkommens, und Korea ist ebenfalls Mitglied; muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt daher eine Apostille. Eine Legalisation bei der Schweizer Botschaft in Seoul ist nicht nötig. Welche Dokumente eine Apostille benötigen, entscheidet die empfangende Stelle; prüfen Sie dies daher vorab.
In welcher Sprache muss die beglaubigte Übersetzung für Schweizer Behörden sein?
Das hängt vom Verfahren ab. Bei einer Eheschließung, die von Korea aus vorbereitet wird, übersetzt die Schweizer Botschaft in Seoul die koreanischen Dokumente. Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren Dokumente auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ohne Übersetzung. Bei Dokumenten für eine kantonale Behörde klären Sie die Übersetzungssprache mit dieser Behörde.
Welche koreanischen Dokumente brauche ich für eine Schweizer Arbeitsbewilligung B oder L?
Die erforderlichen koreanischen Dokumente sowie die Beglaubigungs- und Übersetzungsregeln können sich je nach Kanton unterscheiden; klären Sie dies daher mit dem kantonalen Migrationsamt und Ihrem Arbeitgeber. Muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt eine Apostille.
Was verlangen die ETH Zürich und die EPFL von koreanischen Bewerbern?
Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren Dokumente auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ohne Übersetzung. Für Dokumente in anderen Sprachen verlangt die ETH eine englische Übersetzung der ausstellenden Hochschule oder eines autorisierten professionellen Übersetzers, und die EPFL verlangt eine legalisierte Übersetzung. Klären Sie die Beglaubigungsanforderungen, etwa eine Apostille, auf den offiziellen Zulassungsseiten der jeweiligen Hochschule.
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