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Schweiz

Zielland-Leitfaden

Koreanische Dokumente für Schweiz

Die Schweiz ist seit 1973 Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt daher eine Apostille, und eine Legalisation bei der Schweizer Botschaft in Seoul ist nicht nötig. Dokumente von Regierungs- und Kommunalbehörden erhalten die Apostille von der Overseas Koreans Agency (OKA), notariell beglaubigte Privaturkunden vom Justizministerium. Für eine Eheschließung in der Schweiz, die von Korea aus vorbereitet wird, benötigen die detaillierten Grund-, Familienbeziehungs- und Ehebeziehungsbescheinigungen (기본·가족관계·혼인관계증명서, jeweils 상세) und der Melderegisterauszug (주민등록등본) eine Apostille, und die Schweizer Botschaft in Seoul übersetzt die koreanischen Dokumente. Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren englische Dokumente ohne Übersetzung. Für Arbeitsbewilligungen, Einbürgerung und andere Verfahren klären Sie die Anforderungen mit der zuständigen kantonalen Behörde. Unsere Spezialisten helfen Ihnen, wenn eine Apostille benötigt wird.

Anforderungen & wichtige Fakten

Die Schweiz ist seit 1973 Mitglied des Haager Übereinkommens — eine Apostille genügt; keine Legalisation durch die Schweizer Botschaft erforderlich
Ausstellende Stellen der Apostille: OKA für Dokumente von Regierungs- und Kommunalbehörden; das Justizministerium für notariell beglaubigte Privaturkunden (elektronische Apostille verfügbar)
Eheschließung in der Schweiz mit Vorbereitung von Korea aus: Die detaillierten 기본증명서, 가족관계증명서 und 혼인관계증명서 sowie das 주민등록등본 benötigen eine Apostille
Ehedokumente müssen Originale sein, die innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt wurden; Fotokopien werden nicht akzeptiert, und Originale werden nicht zurückgegeben
Das English Language Certificate of Family Relation wird für eine Eheschließung in der Schweiz nicht akzeptiert, da es nicht alle Angaben der koreanischen Fassung enthält
Die Schweizer Botschaft in Seoul übersetzt koreanische Ehedokumente; Sie müssen ihr mitteilen, wie die Namen Ihrer Eltern in deren Pässen geschrieben sind
Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren Dokumente auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ohne Übersetzung; andere Sprachen erfordern eine Übersetzung. Prüfen Sie die Beglaubigungsanforderungen der jeweiligen Hochschule
Für Arbeitsbewilligungen B/L, die Einbürgerung und ähnliche Verfahren klären Sie Dokumente und Übersetzungssprache mit der zuständigen kantonalen Behörde

Apostille-Leitfäden nach Dokumententyp

Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jedes koreanische Dokument, das für Schweiz apostilliert werden muss.

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Häufig gestellte Fragen

Akzeptiert die Schweiz die Apostille der OKA? Ist eine Legalisation durch die Schweizer Botschaft nötig?

Ja. Die Schweiz ist seit 1973 Mitglied des Haager Übereinkommens, und Korea ist ebenfalls Mitglied; muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt daher eine Apostille. Eine Legalisation bei der Schweizer Botschaft in Seoul ist nicht nötig. Welche Dokumente eine Apostille benötigen, entscheidet die empfangende Stelle; prüfen Sie dies daher vorab.

In welcher Sprache muss die beglaubigte Übersetzung für Schweizer Behörden sein?

Das hängt vom Verfahren ab. Bei einer Eheschließung, die von Korea aus vorbereitet wird, übersetzt die Schweizer Botschaft in Seoul die koreanischen Dokumente. Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren Dokumente auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ohne Übersetzung. Bei Dokumenten für eine kantonale Behörde klären Sie die Übersetzungssprache mit dieser Behörde.

Welche koreanischen Dokumente brauche ich für eine Schweizer Arbeitsbewilligung B oder L?

Die erforderlichen koreanischen Dokumente sowie die Beglaubigungs- und Übersetzungsregeln können sich je nach Kanton unterscheiden; klären Sie dies daher mit dem kantonalen Migrationsamt und Ihrem Arbeitgeber. Muss eine koreanische öffentliche Urkunde beglaubigt werden, genügt eine Apostille.

Was verlangen die ETH Zürich und die EPFL von koreanischen Bewerbern?

Die ETH Zürich und die EPFL akzeptieren Dokumente auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ohne Übersetzung. Für Dokumente in anderen Sprachen verlangt die ETH eine englische Übersetzung der ausstellenden Hochschule oder eines autorisierten professionellen Übersetzers, und die EPFL verlangt eine legalisierte Übersetzung. Klären Sie die Beglaubigungsanforderungen, etwa eine Apostille, auf den offiziellen Zulassungsseiten der jeweiligen Hochschule.

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