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Rumänien

Zielland-Leitfaden

Koreanische Dokumente für Rumänien

Das Haager Apostille-Übereinkommen ist für Rumänien seit dem 16. März 2001 in Kraft. Verlangt eine rumänische Behörde eine Beglaubigung koreanischer Dokumente, genügt eine Apostille; eine konsularische Legalisation durch die rumänische Botschaft ist nicht erforderlich. In Korea versieht die Overseas Koreans Agency (OKA) öffentliche Urkunden mit der Apostille, das Justizministerium notariell beglaubigte Privaturkunden. Amtssprache ist Rumänisch, daher kann für koreanischsprachige Dokumente eine rumänische Übersetzung nötig sein. Welche Dokumente und welche Beglaubigungs- oder Übersetzungsregeln für ein Visum für langfristigen Aufenthalt (Typ D), eine Aufenthaltserlaubnis der Generalinspektion für Einwanderung (IGI), die Zulassung an einer Universität oder eine Eheschließung beim Standesamt gelten, legt die empfangende Stelle fest; klären Sie dies daher zuerst mit ihr. Ist eine Apostille oder eine rumänische Übersetzung nötig, helfen Ihnen unsere Spezialisten.

Anforderungen & wichtige Fakten

Das Haager Übereinkommen ist für Rumänien seit dem 16. März 2001 in Kraft – wird eine Beglaubigung verlangt, genügt eine Apostille; keine Legalisation durch die rumänische Botschaft erforderlich
Ausstellende Stellen der Apostille: OKA für koreanische öffentliche Urkunden, das Justizministerium für notariell beglaubigte Privaturkunden
Amtssprache ist Rumänisch – für koreanischsprachige Dokumente kann eine rumänische Übersetzung nötig sein, klären Sie die Übersetzungsregeln daher mit der empfangenden Stelle
Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer erteilt die Generalinspektion für Einwanderung (IGI)
Für das Visum Typ D (langfristiger Aufenthalt) und eine Beschäftigung klären Sie die Dokumentenliste mit Ihrem rumänischen Arbeitgeber und der IGI
Für die Zulassung an einer Universität klären Sie die Beglaubigungs- und Übersetzungsregeln mit der Universität
Für eine Eheschließung beim Standesamt (Stare Civilă) klären Sie die erforderlichen Dokumente mit diesem Amt
Die Bearbeitungszeit der Apostille bei der OKA hängt von der Art der Antragstellung ab

Apostille-Leitfäden nach Dokumententyp

Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jedes koreanische Dokument, das für Rumänien apostilliert werden muss.

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Häufig gestellte Fragen

Erkennt Rumänien die Apostille der OKA für koreanische Dokumente an?

Ja. Das Haager Übereinkommen ist für Rumänien seit dem 16. März 2001 in Kraft. Verlangt eine rumänische Behörde eine Beglaubigung koreanischer Dokumente, genügt eine Apostille der OKA (öffentliche Urkunden) oder des Justizministeriums (notariell beglaubigte Privaturkunden); eine Legalisation durch die rumänische Botschaft in Seoul ist nicht erforderlich. Ob überhaupt eine Beglaubigung nötig ist, entscheidet die empfangende Stelle, klären Sie dies daher zuerst mit ihr.

Welche koreanischen Dokumente brauche ich für ein rumänisches Visum Typ D oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten?

Die Dokumente hängen von der Art der Beschäftigung und vom Arbeitgeber ab, klären Sie dies daher zuerst mit Ihrem rumänischen Arbeitgeber und der IGI. Verlangen diese eine Apostille oder eine rumänische Übersetzung koreanischer Dokumente, helfen Ihnen unsere Spezialisten.

Welche koreanischen Dokumente sind für die Registrierung einer Ehe in Rumänien nötig?

Klären Sie zuerst mit dem Standesamt (Stare Civilă), welche Dokumente erforderlich sind und ob Beglaubigungs- oder Übersetzungsregeln gelten. Ist eine Apostille oder eine rumänische Übersetzung nötig, helfen Ihnen unsere Spezialisten.

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