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🇩🇪 Deutschland — Deutsche Botschaft Seoul / Ausländerbehörde

Blaue Karte EU: benötigte koreanische Dokumente

Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist Deutschlands wichtigster Weg zum Arbeitsvisum für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss. Die Deutsche Botschaft in Seoul nennt zwei Voraussetzungen: einen ausländischen Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar ist (Prüfung in ANABIN), und einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Stellenangebot für eine der Qualifikation entsprechende Stelle. Sie verlangt einen Ausdruck, der die Vergleichbarkeit sowohl der Hochschule als auch des Abschlusses belegt, und alle Unterlagen im Original. Ihre Seiten zum Arbeitsvisum erwähnen für Abschlussdokumente weder eine Apostille noch eine deutsche Übersetzung. Eine Apostille verlangt die Botschaft dagegen auf koreanischen Familiendokumenten, wenn Familienangehörige Sie begleiten oder nachziehen.

Erforderliche koreanische Dokumente

Hochschulabschlusszeugnis (Diplom)

학위증명서Erforderlich

Entscheidend ist der Nachweis, dass der Abschluss einem deutschen vergleichbar ist. Die Botschaft verlangt den Qualifikationsnachweis (Hochschulabschluss) im Original sowie anabin-Ausdrucke für Hochschule und Abschluss und erwähnt weder eine Apostille noch eine Übersetzung. Reicht anabin nicht aus, benötigen Sie eine Zeugnisbewertung der ZAB, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der KMK. Laut ZAB ist eine Apostille oder beglaubigte Kopie in der Regel nicht nötig, ein einfacher Scan genügt. Die Botschaft kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

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Möglicherweise ebenfalls erforderlich

Notenübersicht

성적증명서

Wird auf der Liste der Botschaft für das Arbeitsvisum nicht genannt; diese verlangt Qualifikationsnachweise (Hochschulabschluss, Weiterbildung, Berufserfahrung). Beantragen Sie eine Zeugnisbewertung bei der ZAB, zeigt Ihnen die Pre-Check-Checkliste, welche Unterlagen und Übersetzungen nötig sind; die ZAB akzeptiert in der Regel einen einfachen Scan.

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Grundbescheinigung (Geburtsurkunde)

기본증명서

Steht nicht auf der Liste der Botschaft für den Antragsteller der Blauen Karte. Sie wird relevant, wenn ein Kind Sie begleitet oder nachzieht: Die Seite der Botschaft zum Familiennachzug nennt als Beispiel das 기본증명서 und das 가족관계증명서 des Kindes mit Apostille. Apostillen auf koreanischen öffentlichen Urkunden stellt die Overseas Koreans Agency (OKA) aus.

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Bescheinigung über die Familienbeziehungen

가족관계증명서

Für mitreisende Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) verlangt die Botschaft das Familienregister-Dokument im Original mit Apostille und deutscher Übersetzung. Ihre Seite zum Familiennachzug nennt für Ehepartner das 혼인관계증명서 (Bescheinigung über die Ehebeziehung) mit Apostille und für Kinder das 기본증명서 und das 가족관계증명서 mit Apostille. Apostillen auf koreanischen öffentlichen Urkunden stellt die Overseas Koreans Agency (OKA) aus.

So apostillieren Sie dieses Dokument

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. 1

    Sichern Sie sich einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Stellenangebot für eine Ihrer Qualifikation entsprechende Stelle. Das Mindestgehalt und die Regeln für bestimmte Berufe ändern sich – prüfen Sie die aktuellen Werte bei der Deutschen Botschaft und bei Make it in Germany

  2. 2

    Suchen Sie sowohl Ihre Hochschule als auch Ihren Abschluss in der anabin-Datenbank (anabin.kmk.org). Die Hochschule sollte mit „H+“ und der Abschluss mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ geführt sein – drucken Sie beide Ergebnisse aus

  3. 3

    Sind Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss nicht in anabin verzeichnet oder ist die Hochschule mit „H+/-“ geführt und Ihr Abschluss darunter nicht aufgeführt, beantragen Sie bei der ZAB eine Zeugnisbewertung. Eine Apostille ist in der Regel nicht nötig; ein einfacher Scan genügt

  4. 4

    Wählen Sie den Ort der Antragstellung: bei der Deutschen Botschaft in Seoul vor der Ausreise oder – als koreanischer Staatsangehöriger – nach visumfreier Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts innerhalb der vorgesehenen Frist. Die Botschaft empfiehlt, sich vor der Reise mit dieser Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen

  5. 5

    Reichen Sie Ihre Unterlagen im Original mit den anabin-Ausdrucken oder der Zeugnisbewertung der ZAB ein. Fragen Sie die empfangende Stelle vor der Antragstellung, ob sie eine Übersetzung koreanischsprachiger Dokumente wünscht

  6. 6

    Melden Sie nach der Ankunft Ihre Adresse beim örtlichen Einwohnermeldeamt an (Anmeldung) – erkundigen Sie sich bei Ihrer künftigen Wohnortgemeinde nach der Frist

  7. 7

    Für eine spätere Niederlassungserlaubnis prüfen Sie die aktuellen offiziellen Regeln zur erforderlichen Beschäftigungsdauer mit Blauer Karte und zum geforderten Deutschniveau

Tipps und häufige Fehler

  • Prüfen Sie die anabin-Datenbank, bevor Sie mit der Dokumentenvorbereitung beginnen – „H+“ bewertet die Hochschule, nicht den Abschluss; suchen Sie den Abschluss daher gesondert. Sind Sie unsicher, ob das Ergebnis ausreicht, fragen Sie die Stelle, die Ihren Antrag entgegennimmt (Botschaft oder Ausländerbehörde)
  • Die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte ändert sich jährlich – erfragen Sie den aktuellen Wert bei der Deutschen Botschaft oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers
  • Die Regeln für deutsche Übersetzungen hängen von der empfangenden Stelle ab – die Botschaft kann eine mitgebrachte Übersetzung Koreanisch/Deutsch bestätigen, während manche Behörden (zum Beispiel Gerichte) nur Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers akzeptieren, der in Deutschland beauftragt werden muss
  • Begleiten Sie Familienangehörige, brauchen deren Familiendokumente eine Apostille und eine deutsche Übersetzung. Die Seite der Botschaft nennt noch das koreanische Außenministerium als ausstellende Stelle, Apostillen auf koreanischen öffentlichen Urkunden stellt inzwischen jedoch die Overseas Koreans Agency (OKA) aus
  • Die in Deutschland ausgestellte Blaue Karte gilt nur in Deutschland; für eine Tätigkeit in anderen EU-Staaten ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich
  • Reglementierte Berufe erfordern ein gesondertes Verfahren zur Berufsanerkennung – eine Zeugnisbewertung der ZAB ersetzt dieses nicht

Häufig gestellte Fragen

Muss mein koreanischer Abschluss formell anerkannt sein, bevor ich eine Blaue Karte erhalten kann?

Sie müssen nachweisen, dass Ihr koreanischer Abschluss einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Suchen Sie sowohl Ihre Hochschule als auch Ihren Abschluss unter anabin.kmk.org. „H+“ ist eine Bewertung der Hochschule; der Abschluss muss gesondert mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ bewertet sein. Fallen beide Ergebnisse so aus, reichen Sie die Ausdrucke als Nachweis ein. Sind Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss nicht in anabin verzeichnet oder ist die Hochschule mit „H+/-“ geführt und Ihr Abschluss darunter nicht aufgeführt, benötigen Sie eine Zeugnisbewertung der ZAB. Reglementierte Berufe erfordern ein gesondertes Verfahren zur Berufsanerkennung, das die Zeugnisbewertung nicht ersetzt.

Welche Art deutscher Übersetzung brauche ich für mein koreanisches Abschlusszeugnis?

Das hängt von der empfangenden Behörde ab. Die Seiten der Deutschen Botschaft zum Arbeitsvisum verlangen Abschlussdokumente im Original und erwähnen keine Übersetzung. Deutsche Behörden verlangen für koreanische Dokumente häufig eine deutsche Übersetzung, und die Botschaft kann bestätigen, dass eine mitgebrachte Übersetzung Koreanisch/Deutsch mit dem Original übereinstimmt. Manche Behörden (zum Beispiel Gerichte) akzeptieren nur die Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, der in Deutschland beauftragt werden muss. Laut Auswärtigem Amt entscheidet jede Behörde nach eigenem Ermessen, ob eine im Ausland angefertigte Übersetzung verwendet werden kann; fragen Sie daher zuerst die empfangende Stelle.

Kann ich die deutsche Blaue Karte von Seoul aus beantragen oder muss ich in Deutschland sein?

Beide Wege stehen offen. Sie können den Antrag vor Ihrer Ausreise aus Korea bei der Deutschen Botschaft in Seoul stellen. Alternativ können koreanische Staatsangehörige visumfrei nach Deutschland einreisen und den Aufenthaltstitel innerhalb der vorgesehenen Frist direkt bei der Ausländerbehörde ihres Wohnorts beantragen. Die Botschaft empfiehlt, sich vor der Reise mit dieser Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Auf diesem Weg legt diese Behörde Dokumentenliste und Format fest; klären Sie mit ihr daher auch die Frist und ab wann Sie arbeiten dürfen.

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